Die Autorität der Sakramentalie und der Charakter des Exorzismus verlangen vom Exorzismusdienst, dass er so ausgeführt wird, wie Jesus seine Jünger belehrt hat: im Geist des Gehorsams und gemäß der Kirchenpraxis. Der Exorzist in der Kirche ist entweder Ortsbischof oder ein von ihm designierter Priester, der eine spezielle Genehmigung für die Exorzismenausführung bekommt. Eine solche Dauer- oder Noterlaubnis gibt der Bischof den Priestern, die sich: „(…) durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel“ auszeichnen. (Siehe: Schriften der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung).
1. Exorzisten in der Kirche
Die Autorität der Sakramentalie und der Charakter des Exorzismus verlangen vom Exorzismusdienst, dass er so ausgeführt wird, wie Jesus seine Jünger belehrt hat: im Geist des Gehorsams und gemäß der Kirchenpraxis. Der Exorzist in der Kirche ist entweder Ortsbischof oder ein von ihm designierter Priester, der eine spezielle Genehmigung für die Exorzismenausführung bekommt. Eine solche Dauer- oder Noterlaubnis gibt der Bischof den Priestern, die sich: „(…) durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel“ auszeichnen. (Siehe: Schriften der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Codex des Kanonischen Rechtes).
Der Priester-Exorzist in seiner Mission der Befreiung von bösen Geistern richtet sich nach Anordnungen von Rituale Romanum, nach seinem erworbenen Wissen und eigener Erfahrung. Für den Exorzist gilt eine große Vorsicht in der Erkenntnis. Er beurteilt auf welche Art und Weise konnte es zum Einfluss des bösen Geistes auf eine konkrete Person kommen und er erkennt, ob sie an psychische Störungen nicht leidet. Es ist ihm klar, dass der Satan keine Befreiung des Menschen will, deswegen meidet er des Exorzismus und manchmal verbirgt er seine Anwesenheit. Die genaue Erkenntnis von möglichen Ursachen der Teufelswirkung und ihrer Ausdrucksformen und ferner der Exorzismus ermöglichen dem Priester-Exorzist festzustellen, ob die konkrete Person wirklich unter dem teuflischen Einfluss steht, in welchem Ausmaß und was sind die Ursachen dafür.
Man soll es deutlich hervorheben, dass nur die Exorzismen, die durch vom Bischof bevollmächtigte Priester durchgeführt worden sind, haben eine heilende Macht. Alle anderen Praktiken, die Exorzismen ähneln und von Laien samt allen unbefugten Geistlichen durchgeführt werden, bringen keine echte Befreiung, sind jedoch ihre Karikatur.
2. Andere Priester und Laien
Die vom Bischof nicht bevollmächtigten Priester dürfen das Gebet für die Befreiung konkreter Person verrichten, das aber kein feierlicher Exorzismus ist und das keine Formeln der Hinwendung zum bösen Geist direkt beinhaltet, wie im Falle der Besitzergreifung. Alle Priester können auch Wasser, Öl, Salz und Weihrauch exorzieren.
Den Gläubigen steht das mächtige Werkzeug des einfachen Exorzismus zur Verfügung. Sie können es in entsprechender Situation anwenden z.B. im Moment der Versuchung, Bedrängung usw. Es ist ihnen auch gestattet, das Gebet für die Befreiung mit dem Priester zu verrichten und sie können zu Bewegungen gehören, wo der einfache Exorzismus praktiziert wird. Sie sollen in ihre Gebete jene Verwandten und Bekannten einschließen, die sich in der Macht der Dämonen befinden, sie sollen jedoch ständig in Kontakt mit dem Priester-Exorzist stehen.
Im Falle der Feststellung wirklicher Besitzergreifung wird den Laien und unbefugten Priestern immer und unter allen Umständen untersagt, den feierlichen Exorzismus eigenmächtig auszusprechen. Sie dürfen dafür am Exorzismus teilnehmen, indem sie beten und Priester-Exorzist helfen.
3. „Laienexorzisten“
In letzten Jahren gewinnen die Dienste so genannter „Laienexorzisten“ immer mehr an Popularität: sie versprechen den bösen Geist auszutreiben. Es sind z.B. Wahrsagerinnen, Bioenergotherapeuten, Hellseher, Kurpfuscher und andere. Manchmal berufen sie sich darauf, dass sie in der Kirche wirken oder irgendwelche Befugnisse und Qualifikationen besitzen. Vor allem sollte man wissen, dass „Laienexorzisten“ im Widerspruch zur Kirche stehen und handeln. Der Geist des Ungehorsams äußert sich darin, dass sie Handlungen von getarntem, okkultem und spiritistischem Charakter ausüben; sie lehnen das mit der Erkenntnis gebundene Wissen ab; sie bieten den Besessen keine Hilfe auf lange Sicht an und sie beziehen Einkünfte für ihre Dienste. Dadurch hat ihre Tätigkeit gewöhnlich einen kommerziellen Charakter und sie führt zum Einreden der Besessenheit: naive Personen glauben besessen zu sein.
Gefährlich ist auch das, dass im Falle von offenen oder getarnten Okkultisten und Spiritisten kommt es zur Zustandsverschlechterung und sogar zur Besitzergreifung. Der Okkultismus und Spiritismus sind in ihrem Wesen auf Kontakte mit dem bösen Geist und auf Verpflichtungen zurückzuführen, die für die menschliche Seele nie vorteilhaft sind. Die Kraft der Einwirkung von diesen Personen durch „Heilung“ und „Exorzierung“ kann nicht ausschlossen werden, nichtsdestoweniger sollte man nicht vergessen, dass diese Art von Fähigkeiten nur vom bösen Geist abstammen, sofern kein Betrug vorliegt. Selbst wenn es zur Zustandsverbesserung konkreter Person kommt, soll eine besondere Rücksicht auf die Folgen genommen werden. Die Praxis beweist, dass wenn es kein Effekt der besseren psychischen Verfassung ist (der Placebo-Effekt), dann nimmt die Besserung mit der Zeit ihr Ende oder es folgen andere gesundheitliche Komplikationen bei dieser Person oder bei ihren Nächsten. Öfters erfolgt auch Glaubens- und Frömmigkeitsschwächung und manchmal sogar dämonische Bedrängung, die entmutigend auf den Glauben in Gott wirkt, bis zur Besitzergreifung. Zusammenfassend: Kontaktaufnahme mit solchen Personen birgt in sich selbst Gefahr, geschweige denn, dass man ihnen eigene Befreiung vom Einfluss des bösen Geistes anvertraut.
Wir wenden uns an Euch mit herzlicher Bitte um Gebet und finanzielle Unterstützung unserer Seite. Wir wünschen auch andere Länder im Thema der geistigen Bedrohungen zu evangelisieren. Mehr…