Der Exorzismus ist Befreiungsdienst vom Einfluss des Bösen, den Jesus Christus ausgeübt und mit dem Er seine Jünger mit diesen Worten betraut hat: „Heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus!“ (Mt 10:8).
Der Exorzismus (griech. exorkizein „durch einen Schwur binden“) ist ein im Namen Gottes an einen Dämon erteilter Befehl, um ihn aus einer Person, einem Tier, einem Ort oder einer Sache auszutreiben. Es ist eine besondere Form der Segnung (Sakramentalie), die ein Priester dem Menschen in bestimmten Situationen und bei Bedarf spendet.
Unter allgemein verstandener Bezeichnung „Exorzismus“ kann man verstehen:
1. Feierlicher Exorzismus (großer, öffentlicher), der die Austreibung vom bösen Geist aus der besessenen Person und die Befreiung von dämonischen Einflüssen zum Ziel hat. Er wird nach den Anordnungen Rituale Romanum durch den Ortsordinarius vollzogen z.B. durch den Bischof. Exorzist darf auch jeder Priester sein, der als Exorzist im Namen und in der Autorität der Kirche kraft der während der Priesterweihe erhaltenen Macht und mit Genehmigung des Ortsordinarius tätig ist. Diese Regel präzisiert Codex des Kanonischen Rechtes (Codex Iuris Canonici) 1172.
2. Privatexorzismen (kleine, einfache) sind Gebete für individuelles Hersagen durch alle Gläubigen z.B.: in der Zeit der Versuchung und Peinigung, die von dem bösen Geist abstammen. Miteinbezogen werden auch Gebete für die Befreiung, das heißt die vermittelnden Gebete, die alle Priester und religiöse Gemeinschaften unter Priester- oder Diakonführung benutzen dürfen. Obwohl diese Gebete Aufgabe der Befreiung von den dämonischen Einflüssen haben, sind sie keine Exorzismen im eigentlichen Sinne des Wortes. Bei der Feststellung der Besitzergreifung sollte das Gebet nicht durchgeführt werden, weil hier der feierliche Exorzismus nötig ist. Solche Gebete beinhalten keine Formeln des feierlichen Exorzismus aus dem Rituale Romanum.
3. Taufexorzismus war, als ein spezielles Gebet, von Anfang des Christentums an in das Sakrament der Taufe einbezogen.
4. Die Anwendung vom exorzierten Wasser, Öl, Salz und Weihrauch durch jeden Gläubigen in entsprechenden Situationen. Wasser, Öl, Salz und Weihrauch können durch jeden Priester (nicht nur durch den Exorzist) gemäß dem Gebet aus dem Rituale Romanum gesegnet werden.
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