Exorzistenweihen in der katholischen Kirche

Zuerst war das Exorzieren einfach ein Charisma und viele praktizierten es ohne irgendwelcher Weihen. Erste Erwähnung der formalen Exorzisteneinsetzung stammt aus dem Brief Papst Cornelius (251-253) an Fabius von Antiochia. Die erste Erwähnung über das Exorzistenstatut im Osten ist in Urkunden des Konzils von Laodicea (um 360) zu finden. Das Problem der ersten Exorzistenweihen brachte Synode von Karthago zur Sprache (398 ).

Das Exorzismusritual übten Bischöfe beim Taufen aus. Die Exorzismen wurden auch über die Heiden ausgeführt, was sie oft zum Christentum heranzog. Die Bekehrung durch die Befreiung von Einwirkung der Dämonen kündigte auch Jesus Christus vor seiner Himmelfahrt an: „Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden. Und durch die, die zum Glauben gekommen sind, werden folgende Zeichen geschehen: In meinem Namen werden sie Dämonen austreiben; sie werden in neuen Sprachen reden; wenn sie Schlangen anfassen oder tödliches Gift trinken, wird es ihnen nicht schaden; und die Kranken, denen sie die Hände auflegen, werden gesund werden.” (Mk 16,15-18).

Der erste Exorzist in der Kirche war immer der Bischof und die Exorzistenweihen waren ein Schritt auf dem Weg zum Priestertum. Im Laufe der Zeit wurde die Exorzistenfunktion immer mehr den offiziell vom Bischof ausgewählten und bestimmten Priestern vorbehalten. Keiner der Dienste enthält so viele Fallen und keiner fordert Erkenntnisfähigkeit und spezielle Vorbereitung. Die Exorzistenweihe als eine der Priesterweihen wurde erst am 15. August 1972 abgeschafft. In vielen Ländern kam es sogar dazu, dass diese Funktion aufhörte zu existieren. Man behauptete, dass die Tätigkeit Teufels in christlichen Ländern gedämpft wurde, im Gegensatz zu den Missionsländern. Im 16. Jahrhundert tritt nämlich Missbrauch in dieser Frage in Erscheinung und man musste ein Gegenmittel zur Besserung der Lage finden.

Zur Zeit regelt der Codex des kanonischen Rechtes die Sache der Exorzistennominierung (1167-1172). Der Codex besagt, dass:

  • die Exorzistenweihen nur diejenige vornehmen können, „welche die Bischofsweihe empfangen haben, sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch rechtmäßige Ermächtigung gestattet wird”,
  • zum Exorzist derjenige Priester ernannt wird, „der sich durch Frömmigkeit, Wissen, Klugheit und untadeligen Lebenswandel auszeichnet”,
  • die Exorzismen auf Grund der deutlichen Bischofsanordnung ausgesprochen werden,
  • bei der Spendung von Sakramentalien (mitsamt den Exorzismen) „die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln“ sollen eingehalten werden (das heißt: sich nach dem Rituale Romanum richten).

Eine solche Erlaubnis erhält der Priester auf einmalige Exorzismen oder auf längere Zeit und sie kann auf dem Gebiet bestimmter Diözese gelten. Es ist möglich, den Priester vom Dienst abzuberufen.

 

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